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 Was ist der Sonderpädagogische Dienst? 

 

Dienste

 
Förderung von Kindern ist zunächst Aufgabe der allgemeinen Schule

Die Erstellung von Förder- und Hilfsplänen für Kinder mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten ist zunächst Angelegenheit der allgemeinen Schule unter Einbeziehung der Eltern. Daneben können weitere schulische und außerschulische Einrichtungen, insbesondere der Jugendhilfe, in die Fördermaßnahmen eingebunden werden.

 

Diese Maßnahmen müssen von Seiten der Regelschule dokumentiert werden. Wenn diese Unterstützungsmaßnahmen nicht ausreichen, ist es möglich, die sonderpädagogischen Dienste zu beanspruchen.

 

Sonderpädagogische Dienste

Sonderpädagogische Dienste in den allgemeinen Schulen werden subsidiär (unterstützend, ergänzend, helfend) tätig. Die Koordination der Fördermaßnahmen und die Gesamtverantwortung für das Kind bleiben bei der allgemeinen Schule. Entsprechend dem jeweils vorliegenden Förderbedarf bieten die unterschiedlichen Sonderschularten ihre Dienste an:

 

  • Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" (Förderschule)

  • SBBZ "Geistige Entwicklung"

  • SBBZ "Körperliche und motorische Entwicklung"

  • SBBZ "Sprache"

  • SBBZ "Sehen"

  • SBBZ "Hören"

  • SBBZ "Emotionale und soziale Entwicklung"

  • SBBZ "Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung"

 

Aufgaben und Methoden des sonderpädagogischen Dienstes 
  • Beratungsgespräche (Lehrer, Eltern, Jugendhilfe, weitere Fachkräfte)

  • Sonderpädagogische Diagnostik - diagnostische Testverfahren zu den Bereichen Schulleistung, Intelligenz/ kognitive Leistungen, Konzentration, Wahrnehmung, Entwicklung, Sprache

  • Unterstützung der Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte

  • gemeinsames Erstellen von Förderplänen

  • Kooperation mit anderen Sonderschulen

  • Vernetzung mit weiteren Fachkräften und Institutionen (z.B. Jugendamt, Schulsozialarbeit, Psychiatrie, Psychologische Beratungsstellen, Sozialpädiatrisches Zentrum, Ärzte, Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapie, heilpädagogische Tagesgruppen, Hausaufgabenbetreuung etc.)

  • Mitwirkung bei der Entscheidung über den geeigneten Förderort

  • ggf. Förderung in Teilleistungsbereichen

  • Erleichterung der Rückschulung in die Regelschule und nachgehende Betreuung.

  • Anbahnung von Begegnungen zwischen Grund- und Hauptschülern und Schülern der Förderschule Dietenheim

 

Der Weg zu uns ... 

... führt über den Antrag auf Sonderpädagogischen Dienst, der direkt an unsere Schule geht

 

Ihre Ansprechpartner: 
  • Kerstin Spang (Sonderschullehrerin)

 

Grundlage:

Die Grundlage der Arbeit des Sonderpädagogischen Dienstes bildet die Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" aus dem Jahr 2008.

 

Verwaltungsvorschrift 2008

 

Den Antrag auf Meldung für den Sonderpädagogischen Dienst finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Biberach.

 

Sonderpädagogischer Dienst: Meldung eines sonderpädagogischen Beratungs-/ Unterstützungsbedarfs

 

Kontakt


Schulstr. 7
89165 Dietenheim-Regglisweiler

 

Tel.:       ( 07347) 919 363
 

E-Mail:

 

Kontaktformular

 

Abbestellung Mensaessen

0157 57066986

 

Direkt zur Grundschule: